Die Entsorgung von Abfällen beziehungsweise die Abfallbewirtschaftung in der Gemeinde Muri wird im Entsorgungsreglement vom 24. Juni 2021 (in Kraft seit dem 28. Juni 2001) regelt. Das Entsorgungsreglement (früher Abfallreglement genannt) bezweckt eine verursacher- und umweltgerechte Abfallbewirtschaftung sowie einen sparsamen Umgang mit Ressourcen. Unsere Bevölkerung soll aktiv motiviert werden, Abfälle zu vermeiden, zu trennen und zu verwerten.
Hier können Sie den Abfallkalender 2024 sowie das Entsorgungsreglement herunterladen.
Die Firma Recycling-Paradies AG betreibt im Auftrag der Einwohnergemeinde Muri eine Zentrale Sammelstelle an der Pilatusstrasse 9. Dafür bezahlt die Einwohnergemeinde Muri der Betreiberin Recycling-Paradies AG eine pauschale Entschädigung pro Einwohner. Dafür können die Einwohnerinnen und Einwohner die meisten Altstoffe gratis in Haushaltmengen in der Sammelstelle entsorgen. Für die Sperrgutentsorgung wird ein reduzierter Ansatz von 30 Rappen pro Kilogramm verrechnet (Mindestgebühr CHF 5.00). Um von den reduzierten Preisen profitieren zu können, müssen die Murianer Einwohnerinnen und Einwohner die persönlich zugestellte Kundenkarte vorlegen.
Montag - Samstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Im Jahr wird an sechs Tagen ein Häckseldienst angeboten. Für einen reibungslosen Ablauf sind folgende Punkte zu beachten:
Beim Grüngut-Sammeln gilt das Reinheitsgebot. Denn aus reinem Grüngut entsteht auf der Kompostieranlage Murimoos Qualitätskompost. Qualitätskompost ist ein hochwertiger natürlicher Dünger und Bodenverbesserer für Landwirtschaft und Gärten.
Fremdstoffe stören im Grüngut!
Schwierigkeiten machen Plastikfolien aller Art, vor allem aber Verpackungsmaterial und PET-Flaschen sowie Kunststoffschnüre von zusammengebundenen Gartenabfällen. Auf der Kompostieranlage werden zuerst alle Fremdstoffe aussortiert, bevor das Grüngut kompostiert werden kann. Es wird Kontrollen bei der Grünabfuhr geben und verunreinigtes Material wird nicht mitgenommen. Wir hoffen jedoch, dass es dazu nur selten kommen wird.
Glas sammeln - eine gute Idee! Denn Glas kann sinnvoll wieder verwendet werden. Altglas ist kein Abfall! Darum gehört es nach Gebrauch in die Glassammelstelle.
Trennen nach Farben ist wichtig:
Weiter ist zu beachten:
Leuchten und Leuchtmittel können kostenlos zurückgegeben werden. Es gilt der vom BUWAL erweiterte Produktekatalog der VRGE. Die Stiftung Licht Recycling Schweiz (SLRS) ist für Konzept, Finanzierung und Organisation der Entsorgung verantwortlich. Ausgediente Leuchtmittel wie Leuchtstoffröhren, Birnen, Lichtspot, Sparlampen usw. können beim Händler, Importeur oder Hersteller abgegeben werden. Die Rückgabe ist kostenlos. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.slrs.ch/.
Konsumentinnen und Konsumenten haben gemäss Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) eine Rückgabepflicht. Jede Verkaufsstelle von Geräten, jede offizielle swico-Abgabestelle und jede offizielle SENS-Sammelstelle nimmt Altgeräte unentgeltlich zurück. Dies gilt auch für Geräte, für die beim Kauf vor dem 01.01.2003 noch keine vRG bezahlt wurde. Die Liste der Sammelstellen wird unter www.swico.ch und www.sens.ch publiziert und laufend aktualisiert.
Die Rückgabe ist für folgende Geräte kostenlos:
Möglich ist auch die Hausabholung für Haushaltgrossgeräte. Das Altgerät wird nicht an einer Verkaufsstelle oder an einer offizielle SENS-Sammelstelle abgegeben, sondern man lässt es von zu Hause abholen. Diese separate Dienstleistung ist kostenpflichtig. Händler, offizielle SENS-Sammelstellen oder Recycler geben Auskunft, wieviel die Hausabholung kostet.
Als Endbesitzerin oder Endbesitzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, ausgediente Elektrogeräte der qualifizierten Entsorgung zuzuführen. Dies bedeutet, dass Sie diese beim entsprechenden Händler, Importeur, Hersteller oder bei einer offiziellen swico- oder SENS-Sammelstelle abgeben müssen. Die Rückgabe ist in jedem Fall kostenlos und entlastet Ihren Hauskehricht.
Die Verwendung von Herbiziden (Unkrautvertilgungsmitteln) auf Dächern und Terrassen sowie öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen ist bereits seit 1986 nicht mehr erlaubt. Seit 2001 gilt das Herbizidverbot auch für das private Wegnetz und rund ums Haus. Mit der Aktion „Auf Gedeih und Verderb“ hat das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) und die Stifung Praktischer Umweltschutz Schweiz (Pusch) das Herbizidverbot breit bekannt gemacht und auf Alternativen hingewiesen. Nichtgebrauchte Herbizide werden am Besten den Verkaufsstellen zurückgegeben. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sonderabfälle wie Medikamente, Gifte, Säuren, Farben, Lösungsmitteln usw. sind in erster Linie den Verkaufsgeschäften zurückzugeben. Es besteht auch die Möglichkeit, die Sonderabfälle den Drogerien und den Apotheken zurückzubringen.
Die Rücknahmestellen und weitere Angaben sind unter www.ag.ch Suchwort "Sonderabfälle* publiziert.
Das Verbrennen von Abfällen im Freien und in Cheminées ist grundsätzlich verboten.
Dies betrifft folgende Materalien:
http://www.kva-buchs.ch/
www.sens.ch
www.swico.ch
www.kompost.ch
www.pet-recycling.ch
www.slrs.ch
Die Kadaversammelstelle für Kleintiere befindet sich bei unserer Kläranlage. Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Muri können hier ihre Kleintierkadaver abgeben. Grosstiere müssen direkt bei der Firma GZM in Lyss abgegeben werden (Telefon 032 387 47 87). Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Klärmeister Clemens Schaffhauser gerne auf Anfrage.
Montag bis Donnerstag 07.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 07.00 bis 16.00 Uhr
Samstag 10.00 bis 11.00 Uhr
Clemens Schaffhauser
Haslistrasse
5630 Muri
Telefon 056 664 36 64