Zivilstandsämter können keine Scheidungsurteile aushändigen: Für die Bestellung des eigenen Scheidungsurteils wendet sich der bzw. die Geschiedene mit allen nötigen Angaben (vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Gesuchsformular) direkt an das Bezirksgericht, vor dem die Ehe geschieden wurde. Das Gesuchsformular ist per Briefpost mitsamt den benötigten Unterlagen einzureichen.