Die Ortsbürgergemeinden sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit beschränkter Zweckbestimmung. Sie bestehen aus der Gesamtheit der Personen, die im Besitz des Ortsbürgerrechts sind und im Gebiet der entsprechenden Einwohnergemeinde wohnen. Die Ortsbürgergemeinden tragen den Namen der Einwohnergemeinden.
Gemäss Aargauer Ortsbürgergemeindegesetz, OBGG haben die Ortsbürgergemeinde in erster Linie die Aufgabe der Erhaltung und der guten Verwaltung ihres Vermögens (Grundstücke, Stiftungen, Kapitalien usw.). Sofern ihre Mittel, vor allem der Ertrag ihres Vermögens, ausreichen, obliegen ihnen im Weiteren die Förderung des kulturellen Lebens sowie Unterstützung kultureller und sozialer Werke, die Mithilfe bei der Erfüllung von Aufgaben der Einwohnergemeinden und die Erfüllung von Aufgaben, die sie sich selber stellen.
Der von der Einwohnergemeinde Muri gewählte Gemeinderat ist die ordentliche Verwaltungs- und Vollzugsbehörde der Ortsbürgergemeinde. Er vertritt diese nach aussen, leitet deren Verwaltung und sorgt insbesondere dafür, dass sie zweckmässig organisiert und geführt wird. Die Ortsbürgergemeindeversammlung wird durch den Gemeinderat einberufen.
Die Ortsbürgergemeinde Muri stellt sich auf der eigenen Webseite vor. Hier finden Sie auch die Kontaktangaben.
Die Ortsbürgergemeinde Muri besitzt einen eigenen Rebberg. Sie können die drei Murianer Weine beim Ortsbürgergutsverwalter bestellen.
| Weine | Grösse | Preis |
|---|---|---|
| STIEFELI-RYTER (Weisswein, Riesling-Silvaner) | 7,5 dl | CHF 14.50 |
| KLOSTERFELDER (Rotwein, Blauburgunder) | 5 dl / 7,5 dl | CHF 8.50 / 14.50 |
| TRIBUS (Rotwein, Gamaret „Barrique“ | 7,5 dl | CHF 24.00 |