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Vorsorgeauftrag

Seit dem 01.01.2013 besteht die Möglichkeit, einen errichteten Vorsorgeauftrag beim Zivilstandsamt registrieren zu lassen. Damit kann eine handlungsfähige Person ihre Betreuung und rechtliche Vertretung im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit regeln. Vorsorgeaufträge können nicht beim Zivilstandsamt hinterlegt werden.

Die Eintragung des Hinterlegungsortes sowie gegebenenfalls Änderungen oder ein Widerruf können bei jedem Zivilstandsamt auf persönliche Vorsprache hin beantragt werden.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Regionale Zivilstandsamt gerne zur Verfügung.

Die Gebühren für die Registrierung richten sich nach der Eidgenössischen Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV).

Weitere Informationen zum Vorsorgeauftrag finden Sie hier

Zuständiger Bereich