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Meldepflicht Wohnungsvermieter

Sind Sie Vermieter von Wohnräumen in Muri? Nach Kantonaler Gesetzgebung (RMG § 10 Abs. 1) sind Vermieter und Logisgeber verpflichtet, den Zu- und Wegzug von Mietern bzw. Logisnehmern den Einwohnerdiensten zu melden. Im Hinblick auf diese gesetzlichen Bestimmungen sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns den Zu- und Wegzug rechtzeitig per E-Mail, per Post oder mit dem Formular "Mieterwechsel" im Online-Schalter melden.

Zuständiger Bereich