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Familienzulagen

Die Kinderzulage beträgt im Kanton Aargau 200 Franken pro Kind und Monat. Anspruch besteht ab dem Geburtsmonat bis zum Monat, in dem das 16. Altersjahr vollendet wird oder bis für das Kind eine Ausbildungszulage ausgerichtet wird, falls ein Anspruch auf diese vor dem 16. Altersjahr besteht. Eltern von erwerbsunfähigen Kindern (aufgrund von Krankheit oder einer Behinderung) haben Anrecht auf Kinderzulagen bis zum Monat des 20. Geburtstages.

Merkblätter und Anmeldeformulare können bei der Gemeindezweigstelle SVA oder direkt unter https://www.sva-ag.ch bezogen werden.

Zuständige Abteilung