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Todesfall (RZA)

Das Regionale Zivilstandsamt Muri ist für die Beurkundung aller Todesfälle, welche sich im Zivilstandskreis Muri ereignen, zuständig. Der Tod muss innert 2 Tagen dem Regionalen Zivilstandsamt gemeldet werden.

Für das Bestattungswesen (Organisation Beerdigung usw.) ist die jeweilige Wohngemeinde des Verstorbenen zuständig.

Ist eine Person in einem Spital, einer Klinik oder einem Heim verstorben, erfolgt die Todesmeldung an das Regionale Zivilstandsamt direkt durch die Verwaltung des Spitals, der Klinik oder des Heimes.

Ist eine Person zu Hause verstorben, ist zuerst ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser muss den Tod bestätigen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen.

Die Angehörigen von Verstorbenen, welche in Muri wohnhaft waren, werden gebeten, beim Bestattungsamt Muri (Tel. 056 675 52 10) vorzusprechen. Mitzubringen ist die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung im Original (nur wenn zu Hause verstorben) sowie das Familienbüchlein/Familienausweis (falls vorhanden).

Die Angehörigen von Verstorbenen, welche nicht in Muri wohnhaft waren, werden gebeten, sich direkt mit dem Bestattungsamt am gesetzlichen Wohnsitz des Verstorbenen in Verbindung zu setzen.

Weitere Informationen zum Todesfall finden Sie hier

Totgeburt

Als meldepflichtige Totgeburt wird ein Kind bezeichnet, das ohne Lebenszeichen (kein Herzschlag, fehlende Spontanatmung) auf die Welt kommt und ein Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm oder ein Gestationsalter von mindestens 22 vollendeten Wochen aufweist. Das Gestationsalter ist in vollendeten Wochen und Tagen einzusetzen. Wird eine Totgeburt gemeldet, so ist eine ärztliche Bescheinigung einzureichen (Art. 35 Abs. 5 ZStV).

Zuständiger Bereich