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Gemeindemitteilungen vom 27. Januar 2025

Gemeinde-News

Wichtige Informationen zur Steuererklärung 2024

Die Steuererklärungen werden Ende Januar vom Zentralversand des kantonalen Steueramts Aargau verschickt. Falls Sie Ihre Unterlagen nicht erhalten, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Steuern (Tel. 056 675 52 60).

EasyTax: Einfach und digital einreichen

Das Programm EasyTax erleichtert das Ausfüllen der Steuererklärung. Sie können die Software unter www.ag.ch/steuern herunterladen und die ausgefüllte Steuererklärung online ans Gemeindesteueramt übermitteln. Detaillierte Informationen finden Sie in den Steuerunterlagen.

Einreichung und Fristen

•    Unselbstständig Erwerbende: 31. März 2025.
•    Selbstständig Erwerbende und Landwirte: 30. Juni 2025.
•    Fristerstreckung: Online (www.ag.ch/steuern) unter "Gesuch um Fristerstreckung" möglich. Persönlicher Code und Adressnummer sind auf Seite 1 der Steuererklärung ersichtlich.
Bitte reichen Sie nur Kopien oder nicht mehr benötigte Unterlagen ein, da die Steuerunterlagen nach dem Scannen vernichtet werden. Belege werden nicht retourniert.

Rückerstattung von zu viel bezahlten Steuern

Steuerguthaben werden direkt auf Ihr Bank- oder Postkonto überwiesen. Falls bereits ein Konto für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer hinterlegt ist, erscheint dieses als Vorschlag. Sie können die Angaben in EasyTax oder direkt in der Steuererklärung bestätigen, ändern oder neu erfassen. Bitte überprüfen Sie Ihre Bankverbindung sorgfältig, um unnötigen Aufwand zu vermeiden.

Familiäre Verhältnisse und Besteuerung

•    Heirat im Jahr 2024: Gemeinsame Steuererklärung für das ganze Jahr.
•    Scheidung oder Trennung im Jahr 2024: Getrennte Besteuerung, jede Person reicht eine eigene Steuererklärung ein.

Unterstützung für Seniorinnen und Senioren

Die Pro Senectute bietet Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung für Menschen ab 60 Jahren an.

Steuerwissen für Jugendliche

Auf www.steuern-easy.ch gibt es hilfreiche Infos und Tipps rund ums Thema Steuern – speziell für junge Steuerpflichtige. Ein Blick dort hinein lohnt sich!
 

Lokales & Regionales

Sirenentest 2025

Am Mittwoch, 5. Februar 2025, findet in der ganzen Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Zwischen 13.30 und 14.00 Uhr ertönt das Signal «Allgemeiner Alarm» – ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wichtig: Es sind keine Verhaltens- oder Schutzmassnahmen erforderlich. Weitere Informationen zum Verhalten bei Sirenenalarmen finden Sie unter www.sirenentest.ch oder auf den Teletext-Seiten 680 und 681.
 

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