Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026-2029
Die Gesamterneuerungswahlen bieten den Bürgerinnen und Bürgern von Muri die Gelegenheit, die Zusammensetzung der wichtigsten kommunalen Behörden aktiv mitzugestalten. Die Gemeinde lädt alle Stimmberechtigten ein, von ihrem demokratischen Mitbestimmungsrecht Gebrauch zu machen.
Urnenabstimmung am Sonntag, 28. September 2025:
Gemeinderat (inkl. Gemeindepräsidium und Gemeindevizepräsidium)
1 Mitglied der Finanzkommission (bei keinem oder mehr als einem weiteren Wahlvorschlag bis Mittwoch, 27. August 2025, 12.00 Uhr)
Stille Wahl, sofern bis Mittwoch, 27. August 2025, 12.00 Uhr, keine weiteren Wahlvorschläge eingereicht werden.
4 Mitglieder der Finanzkommission
4 Mitglieder + 4 Ersatzmitglieder für das Wahlbüro
3 Mitglieder + 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
Für die Gemeindewahlen haben sich folgende Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet:
Mitglieder des Gemeinderates, Gemeindepräsidium sowie Gemeindevizepräsidium
Gemeinderat (5 Mitglieder)
Budmiger Hans-Peter, 1976, Haslistrasse 16, aus Hochdorf LU, GLP (bisher)
Räber Daniel, 1961, Singisenstrasse 10, aus Merenschwand AG, Die Mitte (bisher)
Laubacher Marlies, 1955, Rütliweg 13d, aus Muri AG, Die Mitte (neu)
Marthaler Regula, 1975, Bachstrasse 51, aus Hausen am Albis ZH, SP (neu)
Meier-Laube Herbert, 1971, Aettenberg 443, aus Muri AG, SVP (neu)
Weiss Jörg, 1968, Singisenstrasse 12h, aus Laufenburg AG, FDP (neu)
Gemeindepräsidium (1 Mitglied)
Budmiger Hans-Peter, 1976, Haslistrasse 16, aus Hochdorf LU, GLP (bisher)
Gemeindevizepräsidium (1 Mitglied)
Meier-Laube Herbert, 1971, Aettenberg 443, aus Muri AG, SVP (neu)
Räber Daniel, 1961, Singisenstrasse 10, aus Merenschwand AG, Die Mitte (neu)
Für die Mitglieder des Gemeinderates sowie für das Gemeindepräsidium und das Gemeindevizepräsidium besteht keine Möglichkeit einer stillen Wahl und auch keine Nachmeldefrist. Die Stimmberechtigten werden darauf hingewiesen, dass im ersten Wahlgang nicht nur die angemeldeten Kandidierenden, sondern alle wahlfähigen Stimmberechtigten der Gemeinde wählbar sind (§ 30 Abs. 1 GPR). Sollte ein zweiter Wahlgang erforderlich sein, wird dieser am Sonntag, 30. November 2025 durchgeführt.
Mitglieder der Finanzkommission, des Wahlbüros und der Steuerkommission
Finanzkommission (5 Mitglieder)
Di Sanzo Simone, 1986, Kirchenfeldstrasse 27, aus Ruswil LU, SVP (bisher)
Bieri Beatrice, 1982, Schlyffistäg 9, aus Escholzmatt-Marbach LU, parteilos (neu)
Wachsmuth Peter, 1961, Vorderweystrasse 6d, aus Stäfa ZH, SP (neu)
Mathys Beat, 1964, Schlyffistäg 17, aus Alchenstorf BE, Die Mitte (bisher)
Fischer Thomas, 1982, Gerold Haimb-Strasse 2, aus Geltwil AG, Die Mitte (bisher)
Ruf Walter, 1974, Seetalstrasse 9, aus Trub BE, SVP (bisher)
Schnitter Christoph, 1970, Untere Bächlen 6, aus Zürich ZH, FDP (bisher)
Wahlbüro-Ersatz (4 Mitglieder)
Burkart Martin, 1968, Oberer Haldenweg 9, aus Beinwil (Freiamt) AG, Die Mitte (bisher)
Fischer Josef, 1960, Tannenweg 9, aus Dietikon ZH, SP (bisher)
Frey Bruno, 1965, Bühlfeld 12, aus Münsingen BE, SVP (bisher)
Thaqi Asllan, 1965, Klosterfeldstrasse 4, aus Muri AG, SP (bisher)
Steuerkommission (3 Mitglieder)
Kreienbühl Prisca, 1974, Grindelmatt 9, aus Willisau LU, Die Mitte (bisher)
Hoppler Urs, 1954, Bächlenweg 22, aus Rottenschwil AG, Die Mitte (bisher)
Paulik Henrieta, 1967, Klosterfeldstrasse 23, aus Fehraltorf ZH, FDP (neu)
Steuerkommission-Ersatz (1 Mitglied)
Meier David, 1986, Zürcherstrasse 44, aus Aristau AG, SVP (bisher)
Nachmeldefrist: Offener Sitz in der Finanzkommission
Für das Wahlbüro und die Steuerkommission – jeweils inklusive Ersatzmitglieder – entspricht die Anzahl der eingereichten Wahlvorschläge der Anzahl zu vergebender Sitze. In der Finanzkommission hingegen ist noch ein Sitz unbesetzt. Gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird deshalb eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert derer neue Wahlvorschläge eingereicht werden können. Diese müssen von mindestens 10 im Wahlkreis stimmberechtigten Personen unterzeichnet und bis spätestens Mittwoch, 27. August 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Muri eingereicht werden. Gehen bis zum Ablauf der Nachmeldefrist keine weiteren Wahlvorschläge ein, gelten die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten gemäss den gesetzlichen Vorgaben als in stiller Wahl gewählt.