Gemäss § 21 Abs. 1 der Hundeverordnung (HuV) ist für das Halten eines Hundes ab einem Alter von drei Monaten eine Hundetaxe zu entrichten.
Die Hundetaxe beträgt CHF 120.00 pro Jahr und wird jeweils im Mai mit Stichtag 30. April erhoben (§ 21 Abs. 2 HuV). Hundehaltende, die nach diesem Stichtag zuziehen oder Personen, die sich nach diesem Stichtag einen Hund anschaffen, bezahlen die Taxe erst im darauffolgenden Jahr. Im Gegenzug entfällt die Möglichkeit, bei Aufgabe der Hundehaltung eine Rückerstattung der halben Jahresgebühr zu beantragen.
Neue Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund innerhalb von 10 Tagen bei den Einwohnerdiensten anzumelden und eine Kopie des Heimtierausweises einzureichen (§ 5 Abs. 1 HuV). Änderungen wie Tod des Hundes oder Halterwechsel sind in der AMICUS-Hundedatenbank unter www.amicus.ch zu erfassen.
Die aktuellen Baugesuche und erteilten Baubewilligungen finden Sie online unter www.muri.ch/baupublikationen. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist zu erheben.
Gasser geb. Erb, Susanna; verstorben am 14. April 2026, Jahrgang 1950, wohnhaft gewesen in Muri AG.
Breu, Joseph 'Rudolf'; verstorben am 15. April 2026, Jahrgang 1934, wohnhaft gewesen in Muri AG. Beisetzung am 24. April 2026, 13:30 Uhr.
Quaratiello, Pasquale; verstorben am 19. April 2026, Jahrgang 1934, wohnhaft gewesen in Muri AG. Beisetzung am 23. April 2026, 09:30 Uhr.
Am Samstag, 2. Mai 2026, findet der traditionelle Maimarkt entlang der Marktstrasse, des Nordklosterrains sowie auf dem Klosterhof statt. Von der Marktstrasse über den Chäsi-Parkplatz zum Nordklosterrain erwartet Sie ein vielfältiges Angebot an Produkten. Auf dem Klosterhof laden verschiedene Verpflegungsstände zum Verweilen ein. Die angebotenen Köstlichkeiten können bequem im Zelt genossen können. Auch für die jüngeren Besucherinnen und Besucher ist gesorgt: Diverse Chilbi-Attraktionen bieten Unterhaltung und Spass. Auf dem Chäsiplatz kümmern sich die "Trachtetanzlüüt Chlosterdorf Muri" um das leibliche Wohl der Gäste.
Das Befahren der Marktstrasse und des Nordklosterrains ist am Samstag von 5.00 Uhr bis 20.30 Uhr nicht möglich. Die Parkplätze Chäsi und Klosterhof bleiben von Freitag, 24.00 Uhr, bis Samstag, 20.30 Uhr, gesperrt.
Das Organisationsteam freut sich auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher sowie auf viele schöne Begegnungen.
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