Anzahl Stimmberechtigte: 5’502
Anzahl anwesende Stimmberechtigte: 169
Beschlussquorum (20 % der Stimmberechtigten § 30 GG): 1’100
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes (GG) werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Juni 2026 wie folgt veröffentlicht:
Das Beschlussquorum von einer beschliessenden Mehrheit von wenigstens 20 % der Stimmberechtigten wurde nicht erreicht. Die Beschlüsse unterstehen nach § 31 GG somit dem fakultativen Referendum. Das Referendum kann von mindestens 10 % der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens der Gemeindekanzlei eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: Montag, 20. Juli 2026