Icon Arrow Icon Chevron Icon Search Icon User

Navigieren in Gemeinde Muri

Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Juni 2026

Anzahl Stimmberechtigte: 5’502
Anzahl anwesende Stimmberechtigte: 169
Beschlussquorum (20 % der Stimmberechtigten § 30 GG): 1’100

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes (GG) werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Juni 2026 wie folgt veröffentlicht:

  1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2025
  2. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2025
  3. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
  4. Genehmigung der Verlängerung zweier Baurechte, Stiftung St. Martin Muri
  5. Genehmigung des Verpflichtungskredites für die Sanierung der Kommunalen Infrastrukturanlegen an der Luzernerstrasse
  6. Genehmigung des Globalbudgets für die Erneuerung des Gerätebestands und Softwarekosten der Schule
  7. Genehmigung der Sistierung des Projekts Neubau Fusswegbrücke über Bünz
  8. Genehmigung aller Kreditabrechnungen
    a) Radweg und Fusswegverbindung Personenunterführung Mürlefeld
    b) Neubau einer provisorischen Trainingshalle in der Sportanlage Bachmatten
    c) Immobilien- und Infrastrukturmanagement

Das Beschlussquorum von einer beschliessenden Mehrheit von wenigstens 20 % der Stimmberechtigten wurde nicht erreicht. Die Beschlüsse unterstehen nach § 31 GG somit dem fakultativen Referendum. Das Referendum kann von mindestens 10 % der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens der Gemeindekanzlei eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist: Montag, 20. Juli 2026

zur Liste

real estate