Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 29. Mai 2026 und der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Juni 2026 in Rechtskraft erwachsen.
Wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit ist das Risiko von Wald- und Flurbränden im ganzen Kantonsgebiet sehr gross. Ab Dienstag, 28. Juli 2026, 12 Uhr, gilt deshalb im ganzen Kanton Aargau ein absolutes Feuerverbot im Freien. Dazu gehört ebenfalls ein Feuerwerksverbot im ganzen Kantonsgebiet. Höhen- und 1.-August-Feuer sind ebenfalls verboten.
Die aktuellen Baugesuche und erteilten Baubewilligungen finden Sie online unter www.muri.ch/baupublikationen. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist zu erheben.
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