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Anerkennung

Eine Anerkennung kann bereits vor der Geburt beurkundet werden. Das Regionale Zivilstandsamt informiert Sie gerne über das Anerkennungsverfahren und die dazu erforderlichen Dokumente.

Im Rahmen der Anerkennung kann eine Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge und über die Zuteilung der Erziehungsgutschriften der AHV abgegeben werden. Die Adressen der zuständigen Beratungsstellen können beim Regionalen Zivilstandsamt nachgefragt werden.

Die Gebühren für die Beurkundung der Anerkennung richten sich nach der Eidgenössischen Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV).

Weitere Informationen zum Vorgehen der Vaterschaftsanerkennung finden Sie hier

Merkblatt Anerkennung [pdf]
Merkblatt Erziehungsgutschriften [pdf]

Zuständiger Bereich