Auf dem Steuerregisterauszug sind die Adressangaben, das steuerbare Einkommen und das steuerbare Vermögen der letzten rechtskräftigen Steuerveranlagung ersichtlich.
Der Auszug ist nur persönlich erhältlich (Abgabe bei persönlicher Vorsprache mit Ausweis bzw. Vorweisung einer Vollmacht oder Zustellung per Post an die offizielle Adresse). Kinder erhalten keinen Auszug für ihre Eltern. Eltern erhalten keinen Auszug für ihre volljährigen Kinder.
Sie können den Steuerregisterauszug im Online-Schalter beziehen.