Im Kanton Aargau müssen folgende Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern erfüllt sein:
Eingebürgert werden kann nur wer
- mit den Lebensverhältnissen in der Schweiz, im Kanton und in der Gemeinde vertraut ist,
- über ausreichende sprachliche und staatsbürgerliche Kenntnisse verfügt,
- die Werte der Bundes- und der Kantonsverfassung achtet,
- die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet,
- am Wirtschaftsleben teilnehmen oder Bildung erwerben will.
Die wichtigsten Informationen und Unterlagen zu diesem Thema:
Ordentliche Einbürgerung von Ausländer/-innen im Aargau
Die ordentliche Einbürgerung
Staatsbürgerlicher Test üben:
Der Test kann hier eingesehen und geübt werden. Auf der Website finden Sie ein PDF-Symbol, worauf sich ein Dokument mit allen möglichen Fragen und den richtigen Antworten öffnet.
HEKS
Einfache Antworten zum Leben in der Schweiz
Unser Kanton Aargau
About Switzerland
Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die erleichterte Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern:
Verheiratet mit einem Schweizer oder einer Schweizerin, welche/r bereits vor Heirat Schweizer/in war, sowie
Die wichtigsten Informationen und Unterlagen zu diesem Thema:
Verheiratet mit einer Schweizerin oder einem Schweizer
Die Gesuchsformulare müssen durch den Gesuchsteller selbst beim Staatssekretariat für Migration (SEM) bestellt werden: ch@sem.admin.ch.
Das Formular wird Ihnen per Post zugestellt und ist vollständig ausgefüllt auf dem Postweg beim SEM einzureichen.
Informationen über die zu erfüllenden Voraussetzungen, die einzureichenden Dokumente und die Kosten können Sie über den folgenden Link des Staatssekretariats (SEM) einsehen:
Die erleichterte Einbürgerung der 3. Ausländergeneration
Die Gesuchsformulare müssen durch den Gesuchsteller selbst beim Staatssekretariat für Migration (SEM) bestellt werden: ch@sem.admin.ch
Das Formular wird Ihnen per Post zugestellt und ist vollständig ausgefüllt auf dem Postweg beim SEM einzureichen.