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Hundekontrolle

Hundekontrolle

  

Hundegesetz und -kontrolle

Das Hundegesetz (HuG) ist per 1. Mai 2012 in Kraft getreten. Die Hundehalter/-innen werden vermehrt in die Pflicht genommen. Für den Vollzug des HuG sind in erster Linie die Gemeinden verantwortlich. Sie führen die Hundekontrolle und überprüfen, ob die Hundehalter/-innen ihrer Ausbildungspflicht im Rahmen des Sachkundenachweises nachkommen. Diese ist bereits seit 1. September 2008 in der Tierschutzverordnung geregelt und gilt für alle Hundehalter/-innen und alle Hunderassen.

Bezahlen der Hundesteuern

Die Gemeinden sind für die Erhebung der Hundetaxe von CHF 120.00 verantwortlich. Anfangs Mai werden die Rechnungen für die Hundesteuern den Hundehaltern direkt zugestellt. Ein Erscheinen bei den Einwohnerdiensten ist deshalb nicht mehr notwendig.

Heimtierausweis / Impfbüchlein

Hundehalter sind dazu verpflichtet, bei der Anmeldung des Hundes auf der Wohngemeinde eine Kopie des Heimtierausweises / Impfbüchleins abzugeben.

Sachkundenachweis

Der Sachkundenachweis wurde abgeschafft und ist seit 2017 nicht mehr erforderlich.

Entsorgen des Hundekots ist obligatorisch 

Obligatorisch wird mit dem HuG auch das Aufnehmen und die Entsorgung des Hundekots in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie entlang von Strassen und Wegen. Missachtet ein(e) Hundehalter/-in diese Pflicht, kann er/sie mit einer Ordnungsbusse von CHF 100.00 belegt werden.

Bewilligungspflicht für Rassen mit "erhöhtem Gefährdungspotential" 

Neu sind "Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential" ins revidierte HuG aufgenommen worden. Zu diesen zählen gemäss der vom Regierungsrat verabschiedeten Verordnung Hunde der Rassen beziehungsweise Rassetypen (American) Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier sowie Rottweiler. Die im HuG verankerten Bestimmungen gelten auch für Mischlinge dieser Rassen und Kreuzungstiere mit anderen Rassen. Für die Haltung dieser Hunde ist neu eine Halteberechtigung erforderlich. Für die Prüfung und Vergabe der Halteberechtigungen, welche an eine Ausbildungs- und Prüfungspflicht geknüpft ist, ist der Kantonale Veterinärdienst zuständig.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Einwohnerdienste gerne zur Verfügung (Telefon 056 675 52 20).

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.amicus.ch

Zuständiger Bereich