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Abstimmungen und Wahlen

Stimmberechtigte üben das Stimmrecht in der eigenen Wohngemeinde, wo sie zugleich ihren politischen Wohnsitz haben. Die Gemeinde ist somit zuständig für die Durchführung von Abstimmungen und Wahlen für alle Staatsebenen (Gemeinde, Kanton und Bund) für die Einwohnerinnen und Einwohner von Muri.

Wahl- und Abstimmungsorganisation

Für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen besteht ein Wahlbüro mit gewählten Stimmenzählerinnen und Stimmenzählern. Gemäss Gemeindeordnung der Gemeinde Muri besteht dieses aus 4 Mitgliedern und 4 Ersatzmitgliedern. Dem Wahlbüro steht ein Mitglied des Gemeinderates vor. Zuständig für die Vor- und Nachbereitung sowie der organisatorischen Abwicklung der Abstimmungen und Wahlen ist die Gemeindekanzlei. 

Festlegung und Aufforderung der Stimmberechtigten

  • Die Einwohnerdienste erstellen das Stimmregister mit allen Stimmberechtigten am politischen Wohnsitz bis und mit 5. Vortag des Wahl- oder Abstimmungstages.
  • Die Einwohnerdienste stellt den Stimmberechtigten den Stimmrechtsausweis sowie das Wahl- und Abstimmungsmaterial mindestens 3 Wochen vor dem Abstimmungstag, mit Ausnahmeregelung mind. 10Tage, zu.
  • Mit der Zustellung ist die Aufforderung der Stimmberechtigten zu den Wahlen und Abstimmungen erfolgt.

Stimmenabgabe

  • Die Stimmberechtigten können ihre Stimme entweder persönlich an der Urne oder brieflich abgeben. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt der Stimmrechtsausweise zulässig. Die Gemeinde trägt die Portokosten.
  • Für die Stimmabgabe müssen die amtlichen Stimm- und Wahlzettel benützt werden. Stimm- und Wahlzettel müssen handschriftlich ausgefüllt bzw. geändert werden.
  • Die Stimm- oder Wahlzettel sind ungültig, wenn sie:
    • nicht amtlich sind;
    • anders als handschriftlich ausgefüllt oder geändert sind;
    • den Willen der stimmberechtigten Person nicht eindeutig erkennen lassen;
    • ehrverletzende Äusserungen enthalten;
    • bei brieflicher Stimmabgabe nicht den dafür erlassenen Vorschriften entsprechen.
  • Vor Ort an der Urne wählen und abstimmen, kann man in der Gemeinde Muri einzig im Gemeindehaus am Abstimmungssonntag zwischen 09.00 - 09.30 Uhr. 
  • Ehegatten und eingetragene Partner dürfen einander an der Urne bei gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Stimmrechtsausweise, die nicht persönlich abgegeben werden, müssen von den Stimmberechtigten unterzeichnet werden.

Stimmenauszählung und Resultatermittlung

  • Die Urnen dürfen erst am Hauptwahl- oder Hauptabstimmungstag geöffnet werden. Ausnahmen müssen vom Regierungsrat bewilligt werden.
  • Bei der Ermittlung des Ergebnisses einer Wahl oder Abstimmung fallen die leeren und ungültigen Stimmzettel beziehungsweise Stimmen ausser Betracht.
  • Für die Annahme einer Abstimmungsvorlage ist das absolute Mehr erforderlich.
  • Über jede Wahl und Abstimmung wird vom Wahlbüro ein Protokoll geführt, das vom Präsidenten und vom Aktuar zu unterzeichnen ist. Das Wahl- und Abstimmungsprotokoll wird über auf der Webseite über die Neuigkeiten publiziert und im Schaukasten beim Gemeindehaus aufgehängt.
  • Die Ergebnisse der Abstimmungen und Wahlen wird vom Wahlbüro in den beiden amtlichen Publikationsorganen der Gemeinde und auf Seite Abstimmungen und Wahlen publiziert.

Informationen zu Terminen und Resultaten

Die Informationen, wann die nächsten Abstimmungen und Wahlen stattfinden oder wie die Murianerinen und Murianer letztens abgestimmt haben, können Sie auf der Seite Abstimmungen und Wahlen finden. 

Zuständige Abteilung