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Baugesuch einreichen

Planen Sie einen Neu-, Um- oder Ausbau, eine Umnutzung oder eine Sanierung? Die Abteilung Bau und Planung berät Sie gerne zu Baugesuchsverfahren und baurechtlichen Fragen. Das Verfahren richtet sich nach § 59 ff Baugesetz (BauG) und § 49 ff Bauverordnung (BauV).

Bei grösseren Vorhaben empfehlen wir eine frühzeitige Kontaktaufnahme, damit wir Sie unterstützen können.

Baugesuch digital mit «eBau» einreichen

Das elektronische Baugesuchsverfahren über das eBau-Portal ermöglicht die digitale Einreichung von Baugesuchen. Die Gesuche werden anschliessend durch die Gemeinde und falls erforderlich den Kanton geprüft und bearbeitet.

Die Abteilung Bau und Planung befindet sich derzeit in der Einführung des digitalen Baugesuchsverfahrens. Die Digitalisierung erfolgt schrittweise. In der Übergangsphase sind die Baugesuche weiterhin sowohl digital als auch in Papierform einzureichen:

  • Einreichung über das eBau-Portal
  • zusätzlich ein Papierdossier (2-fach, in reduzierter Form)

Für die öffentliche Auflage sowie die Genehmigung der Unterlagen sind aktuell weiterhin Papiersossiers notwendig.

Das Formular der Gemeinde ist weiterhin auszufüllen und bis auf Weiteres den Baugesuchsunterlagen beizulegen.

So funktioniert es:

  1. Registrieren – Erstellen Sie ein Privatkonto auf dem eBau Portal.
  2. Daten erfassen – Füllen Sie das Baugesuchsformular Schritt für Schritt aus. Hilfreiche Infobuttons erklären unklare Punkte.
  3. Dokumente hochladen – Reichen Sie Pläne, Fotos und weitere Unterlagen als PDF oder JPEG ein.
  4. Einreichen – Sobald alles vollständig ist, senden Sie das Gesuch ab.

Wichtig:

  • Alle Unterlagen müssen dem papierbasierten Gesuch entsprechen.
  • Die Eingabequittung ist von allen Beteiligten zu unterschreiben.
  • Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass alle Angaben korrekt sind und Sie die geltenden Vorschriften kennen.

Vereinfachtes Verfahren? Auch Baugesuche im vereinfachten Verfahren sind über das eBau-Portal einzureichen. Für die Zustimmung der Nachbarn bzw. der Parzellenanstösser ist das Baugesuchsformular "Vereinfachtes Verfahren" auszufüllen und den Unterlagen beizulegen. Bei Unklarheiten, ob ein Baugesuch im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden kann, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Bau und Planung.

Ablauf des Baugesuchsverfahrens

  1. Prüfung des Gesuchs: Ihr Baugesuch wird nach der Einreichung durch die Abteilung Bau und Planung geprüft. Dabei wird kontrolliert, ob alle Unterlagen vollständig sind und ob das Vorhaben den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Falls Unterlagen fehlen, werden diese bei Ihnen nachgefordert.
  2. Öffentliche Auflage: Das Baugesuch wird in den amtlichen Publikationsorganen der Gemeinde Muri (Der Freiämter, Amtlicher Anzeiger) veröffentlicht und während 30 Tagen auf der Gemeindewebseite öffentlich aufgelegt. Innert dieser Frist können berechtigte Personen begründet Einwendung erheben.
  3. Begutachtung und Genehmigung: Je nach Lage und Art des Bauvorhabens wird das Gesuch durch die Fachkommission Bau und Raumplanung geprüft oder an kantonale Stellen zur Prüfung und Zustimmung weitergeleitet.
  4. Entscheid: Nach Ablauf der Auflagefrist, der Prüfung allfälliger Einwendungen sowie dem Vorliegen aller erforderlichen Stellungnahmen und Genehmigungen wird über das Baugesuch entschieden. Der Entscheid erfolgt durch den Gemeinderat oder je nach Zuständigkeit durch die Abteilung Bau und Planung.

Öffentliche Auflage

Alle öffentlich aufgelegten Baugesuche finden Sie unter www.muri.ch/baupublikationen.

Fragen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder per E-Mail: bauundplanung@muri.ch oder  056 675 52 40

Zuständige Abteilung