Die Gemeinde Muri legt die Baugesuche gemäss Art. 60 Abs. 2 BauG während 30 Tage öffentlich auf und veröffentlicht die erteilten Baubewilligungen. Einwendungen (Einsprachen) sind innerhalb der Auflagefrist zu erheben.
Die digitale Baugesuchspublikation ist ein freiwilliger Service der Gemeinde Muri. Massgebend sind die Baugesuchsunterlagen, welche während der öffentlichen Publikation zur Einsichtnahme auf der Gemeindekanzlei Muri aufgelegt werden.
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