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Feuerungskontrolle

Regelmässig gewartete und betriebene Feuerungen leisten einen wesentlichen Beitrag an die Luftqualität und damit an die Erhaltung unserer Gesundheit. Der Gemeinde obliegt gemäss kantonalem Umweltschutzdekret die Gesamtverantwortung für die korrekte Abwicklung der Feuerungskontrolle.

Feuerungsanlagen wie Oelheizungen, Oelöfen, Cheminée und Gasheizungen müssen zur Einhaltung der gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV) festgesetzten Emmissionsgrenzwerte, alle zwei Jahre kontrolliert oder gemessen werden. Dies kann durch den amtlichen Feuerungskontrolleur oder durch eine anerkannte Fachfirma durchgeführt werden.
Anlagen, welche den Anforderungen der LRV nicht bzw. nicht mehr genügen, sind zu sanieren. Der Neubau, die Einrichtung oder die Änderung von Feuerungsanlagen sind bewilligungs- bzw. meldepflichtig.

Der Gemeinderat Muri hat die Aufgabe des amtlichen Feuerungskontrolleurs der folgenden Person übertragen. Zuständige Abteilung: Bau und Planung

Kaminfegergeschäft Hüsler
Hüsler Alexander
Spitalstrasse 20
5630 Muri
Telefon 079 215 75 10
huesler.kaminfeger@bluewin.ch