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Geburt

Das Regionale Zivilstandsamt Muri ist für die Beurkundung aller Geburten, die sich im Zivilstandskreis Muri ereignen, zuständig.

GEBURT IM SPITAL MURI

Spitalgeburten werden durch die Spitalverwaltung direkt gemeldet.

Hausgeburt

Hausgeburten innerhalb des Zivilstandskreises Muri sind umgehend, spätestens jedoch innert 3 Tagen, dem Regionalen Zivilstandsamt Muri zu melden. Die Anzeige kann persönlich durch den Vater, die Mutter des Kindes, die Hebamme, den Arzt oder eine andere Person, die bei der Geburt dabei war, erfolgen. Handelt es sich um ein Kind nicht miteinander verheirateter Eltern, so darf die Anzeige durch den Vater des Kindes nur dann erfolgen, wenn vorgeburtlich eine Anerkennung stattgefunden hat oder bei der Geburt dabei war.

Die anzeigepflichtige Person hat sich in jedem Fall mit einem gültigen Ausweis (Pass oder Identitätskarte im Original) auszuweisen.

AUSKUNFT GEBURTSZEIT

Die Geburtszeit kann nur mittels kostenpflichtiger Geburtsurkunde bekannt gegeben werden.

FAMILIENNAME / VORNAME DES KINDES

Siehe Rubrik Name.

Weitere Informationen zur Geburt finden Sie hier

Zuständiger Bereich

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