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Gemeinderat

Der Gemeinderat als Exekutive ist Führungs- und Vollzugsorgan der Gemeinde. Er besteht aus 5, 7, oder 9 Mitgliedern (in Muri: 5 Mitglieder). Den Vorsitz der wöchentlichen Sitzungen führt der Gemeindepräsident, bei seiner Abwesenheit der Vizepräsident. Der Gemeinderat wird für eine vierjährige Amtsdauer nach dem Majorzwahlverfahren gewählt. Die Gemeinderatssitzungen finden jeweils am Montag statt.

Wichtigste Aufgaben des Gemeinderates:

  • Vorbereitung und Antragstellung sowie Vollzug der Beschlüsse der Gemeindeversammlung
  • Aufsicht über Verwaltung und Finanzhaushalt der Gemeinde
  • Sorge für öffentliche Ruhe und Ordnung
  • Anstellung des Gemeindepersonals
  • Aussprechen von Strafbefehlen
  • Erteilung von Baubewilligungen für private Bauvorhaben
  • Arbeitsvergaben für öffentliche Aufträge

Die Mitglieder des Gemeinderates finden Sie hier.