Die Einwohnergemeinde untersteht der Organisation mit Gemeindeversammlung. Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative) und wird gebildet durch alle stimmberechtigten Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde. Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens 2 Versammlungen, die Rechnungs-Gemeindeversammlung (im Juni) und die Budget-Gemeindeversammlung (im November).
Die wichtigsten Aufgaben sind:
Die Ortsbürger-Gemeindeversammlung findet ebenfalls zweimal pro Jahr statt – in der Regel im Anschluss an die Einwohner-Gemeindeversammlung.