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Giftscheine

Per 1. August 2005 trat das neue Chemikaliengesetz (ChemG) in Kraft. Dieses Gesetz ersetzt das bisherige Giftgesetz. Die wichtigsten Änderungen dabei sind:

Giftscheine

Der Kauf von gefährlichen Chemikalien ist nicht mehr bewilligungspflichtig. Beim Verkauf von besonders gefährlichen Chemikalien muss das jeweilige Verkaufspersonal über die notwendige Sachkenntnis verfügen. Die Gemeindekanzlei stellt also ab 1. August 2005 keine Giftscheine mehr aus.

Wegfall Giftklassen

Die bisher bekannten Giftklassen fallen weg. An deren Stelle werden die von der EU angewendeten Kennzeichnungen verwendet.

www.cheminfo.ch

Informationen über das Inverkehrbringen von Chemikalien und die neuen Kennzeichnungen finden Sie bei der Anmeldestelle für Chemikalien unter www.cheminfo.ch.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die folgende Fachstelle:
AVS
Chemiesicherheit
Obere Vorstadt 14
5000 Aarau

Telefon 062 835 30 90
E-Mail: chemiesicherheit@ag.ch