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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich beispielsweise bei Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.

Das Zeugnis kann beim Familiengericht (Telefon 056 675 85 55) bestellt werden.