Die Gemeindekanzlei erstellt grundsätzlich Steuerinventare. In Ausnahmefällen, wo es das Zivilgesetzbuch vorsieht, können auch öffentliche Inventare und Sicherungsinventare (Erbschaftsinventare) erforderlich sein. Erbinnen/Erben und Erbenvertreterinnen/Erbenvertreter sind gebeten, sich über das Verfahren, für eine persönliche Orientierung mit der Gemeindekanzlei in Verbindung zu setzen.