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Steuerinventar

Die Gemeindekanzlei erstellt grundsätzlich Steuerinventare. In Ausnahmefällen, wo es das Zivilgesetzbuch vorsieht, können auch öffentliche Inventare und Sicherungsinventare (Erbschaftsinventare) erforderlich sein. Erbinnen/Erben und Erbenvertreterinnen/Erbenvertreter sind gebeten, sich über das Verfahren, für eine persönliche Orientierung mit der Gemeindekanzlei in Verbindung zu setzen.

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