Icon Arrow Icon Chevron Icon Search Icon User

Navigieren in Gemeinde Muri

Auslandaufenthalt

Urlaub/Militär

Militärdienstpflichtige, die bis maximal einem Jahr im Ausland Urlaub machen, müssen sich beim Sektionschef nicht abmelden, sondern lediglich eine vorübergehende Adresse mitteilen. Fällt die Militärdienstleistung in die Zeit des Auslandaufenthaltes, ist rechtzeitig ein Dienstverschiebungsgesuch einzureichen. Schiesspflichtige reichen im gegebenen Fall ein Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht ein.
Dienstpflichtige, die länger als 2 Monate ununterbrochen ins Ausland gehen und sich auch zivilrechtlich bei der Gemeinde abmelden, benötigen eine Bewilligung für einen Auslandurlaub von den Militärberhörden. Das Gesuch um Auslandurlaub ist hier erhältlich und muss rechtzeitig - in der Regel 2 Monate vor der Abreise - beim Kreiskommando eingereicht werden. Dies gilt auch für alle Offiziere. Vom Ausland zurückkehrende Meldepflichtige haben sich bei der DGS Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz zu melden.

DGS Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz (AMB)
Kreiskommando, Personelles
Roherestrasse 7, Postfach
5001 Aarau
Tel: 062 835 31 10

Urlaub/Steuerpflicht

Für die Frage der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht ist entscheidend, ob die Abwesenheit befristet oder unbefristet erscheint. Die Steuerpflicht endet mit der Abmeldung bei den Einwohnerdiensten, wenn eine Person mindestens für ein Jahr ins Ausland verreist, ihre Arbeitsstelle und Wohnung kündigt und in der Zwischenzeit den Heimatschein in ihrer Heimatgemeinde deponiert. Bei einem Auslandsaufenthalt muss unbedingt ein Vertreter in der Schweiz für die steuerlichen Angelegenheiten bevollmächtigt werden. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne unsere Abteilung Steuern.

Zuständiger Bereich