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Todesfall (Bestattungsamt Muri)

Bitte setzen Sie sich beim Tod eines Angehörigen am gleichen oder am darauffolgenden Tag mit dem Bestattungsamt in Verbindung. Bei Todesfällen an Wochenenden kann bis Montag zugewartet werden. An verlängerten Wochenenden (Feiertage, Weihnachten und Neujahr) ist das Bestattungsamt telefonisch erreichbar. Die Pikettnummern erhalten Sie unter Telefonnummer 056 675 52 10.

Was ist bei einem Todesfall zu unternehmen?

  • Stirbt eine Person zu Hause ist umgehend ein Arzt zu benachrichtigen, welcher den Tod feststellt und eine ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Die Todesbescheinigung muss dem Bestattungsamt abgegeben werden.
  • Benachrichtigen Sie umgehend die nächsten Angehörigen, da Sie das Bestattungsamt informieren müssen, ob eine Urnen- und Erdbestattung durchgeführt wird. Sie müssen sich auch über die Grabart entscheiden (Reihengrab, Familiengrab, Gemeinschaftsgrab). Alle Informationen zu den Grabarten usw. erhalten Sie im Friedhofreglement.
  • Beauftragen Sie ein Bestattungsinstitut, welches die Einsargung und Überführung des Leichnams vornimmt.
  • Falls Sie Sicherungsmassnahmen (Wertsachen, Bargeld, Schmuck, Kunstgegenstände, Schlüssel, Fahrzeug usw.) einleiten möchten, wenden Sie sich bitte umgehend an die Gemeindekanzlei.
  • Benachrichtigen Sie die Arbeitgeberin (insb. deren Pensionskasse), Banken, die Krankenkasse sowie allfällige Lebens- oder Unfallversicherungen.
  • Die AHV/IV-Stelle wird von der SVA-Zweigstelle unserer Gemeinde über den Todesfall informiert.
  • Für zusätzliche Auskünfte steht Ihnen die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung.

Diese und andere Infos haben wir Ihnen in einem Merkblatt zusammengestellt, welches Sie in unserem Online-Schalter beziehen können.

Eine Unterstützung für die Planung der Bestattung finden Sie auch unter www.letztereise.ch.

Zuständiger Bereich