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77 Grund- und Stockwerkseigentümer in Muri werden mehrwertabgabepflichtig

​Medienmitteilung

Muri, 14. März 2024

77 Grund- und Stockwerkseigentümer in Muri werden mehrwertabgabepflichtig

Mit der Genehmigung des Bauzonenplans durch den Regierungsrat des Kantons Aargau ergeben sich signifikante Änderungen für die Eigentümer von Grund- und Stockwerkseigentum. Die Einführung einer Mehrwertabgabe ist ein zentraler Bestandteil dieser Änderungen und zielt darauf ab, eine faire und gerechte Verteilung der durch öffentliche Massnahmen entstandenen Wertsteigerungen zu gewährleisten.

In diesen Tagen hat die Gemeinde Muri alle betroffenen Grund- und Stockwerkseigentümer über die bevorstehenden Änderungen in Bezug auf die Mehrwertabgabe informiert. Diese Änderungen resultieren aus der Genehmigung des Bauzonenplans durch den Regierungsrat des Kantons Aargau am 27. Februar 2019. Infolgedessen werden 77 Grund- und Stockwerkseigentümer, deren Grundstücke an Wert gewonnen haben, mehrwertabgabepflichtig. Alle betroffenen Eigentümer sind zu einer Informationsveranstaltung am 2. April um 19 Uhr im Refektorium des Klosters Muri eingeladen. Ziel der Veranstaltung ist es, die Hintergründe und Details der Mehrwertabgabe zu erläutern und Fragen der Eigentümer zu beantworten. Darüber hinaus bietet die Gemeinde telefonische Beratungszeiten an.

Im Gespräch mit Beat Küng, Gemeinderat und Verantwortlicher für das Ressort Hochbau, Planung und Energie der Gemeinde Muri:

Beat Küng, was sind die Hauptgründe für die Einführung der Mehrwertabgabe in der Gemeinde Muri? Was veranlasste diese Entscheidung gerade zu diesem Zeitpunkt?
Die Einführung der Mehrwertabgabe in Muri zielt darauf ab, Wertsteigerungen von Grundstücken, die durch öffentliche Massnahmen entstehen, gerecht unter den Einwohnerinnen und Einwohnern zu verteilen. Wenn Land eingezont oder aufgezont wird, steigt der Wert dieser Grundstücke, wodurch ein Mehrwert für die Grundeigentümer entsteht. Ein Teil dieses Mehrwerts soll an die Allgemeinheit abgeführt werden. Dieses Vorgehen findet seine rechtliche Grundlage im Bundesgesetz über Raumplanung von 2014, der kantonalen Verordnung über die Mehrwertabgabe von 2017 und der Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO), die an der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2018 beschlossen wurde. Ursprünglich hätte der Kanton das Verfahren während der BNO-Revision initiieren sollen, aber die erforderlichen kantonalen Stellen und Bestimmungen waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorhanden. Seit 2021 drängt der Kanton den Gemeinderat von Muri, diese Angelegenheit zu regeln. Nach juristischen Klärungen streben wir nun die Erledigung dieses Vorhabens an. Ein weiteres Aufschieben würde die Situation nur verkomplizieren.

Wann wird die Mehrwertabgabe erhoben?
Die Schätzung des Mehrwerts für die betroffenen 77 Grund- und Stockwerkseigentümer ist bereits erfolgt und wird nach Rechtskraft der Verfügungen ins Grundbuch eingetragen. Die Mehrwertabgabe selbst wird jedoch erst mit einem Verkauf oder der Erteilung einer Baubewilligung fällig. Es gilt der Grundsatz, dass die Abgabe zu leisten ist, sobald der Mehrwert realisiert wird.

Wie kann ich mich über die Mehrwertabgabe und ihre Auswirkungen informieren?
Umfassende Informationen zur Mehrwertabgabe und ihren Auswirkungen sind auf der Website des Kantons Aargau unter www.ag.ch verfügbar. Dort können Sie in der Suchfunktion den Begriff «Mehrwertabgabe» eingeben, um direkt zu den relevanten Informationen zu gelangen.

Wie unterstützt die Gemeinde Muri betroffene Eigentümer in dieser Angelegenheit?
Die Gemeinde Muri nimmt die Anliegen der betroffenen Eigentümer sehr ernst und bietet daher gezielte Unterstützung an. Alle betroffenen Personen wurden kürzlich mit einem Verfügungsentwurf direkt angeschrieben. Zusätzlich ist eine Informationsveranstaltung am 2. April vorgesehen, um detaillierte Informationen zur Mehrwertabgabe zu präsentieren und individuelle Fragen zu beantworten. Darüber hinaus sind spezielle telefonische Beratungszeiten eingerichtet. Die endgültigen Verfügungen werden erst nach diesen Informations- und Beratungsangeboten verschickt.

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Für Rückfragen:
Beat Küng, Gemeinderat der Gemeinde Muri, Ressort Hochbau, Planung und Energie
Tel. 076 379 04 14
beat.kueng@muri.ch

Bild zur freien Verfügung:

Beat Küng: «Seit 2021 drängt der Kanton den Gemeinderat von Muri, die Angelegenheit mit den Mehrwertabgaben zu regeln. Nach juristischen Klärungen streben wir nun die Erledigung dieses Vorhabens an. Ein weiteres Aufschieben würde die Situation nur verkomplizieren.»

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