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Einbürgerungsgesuche

Einbürgerungsgesuche werden gemäss dem seit 1. Januar 2014 geltenden Einbürgerungsrecht öffentlich publiziert. Dadurch können sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung frühzeitig in das Verfahren einbezogen werden.

Gemäss §§ 18 Abs. 6, 21 und 22 des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) veröffentlicht der Gemeinderat die Gesuche nach der Vorprüfung im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde, dem «Amtlichen Anzeiger».

Jede Person kann beim Gemeinderat Muri, Seetalstrasse 6, 5630 Muri innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation eine schriftliche Eingabe zu einem Gesuch einreichen. Die Eingabe kann sowohl positive als auch negative Hinweise enthalten. Diese können dazu beitragen, die Integration der gesuchstellenden Person umfassend zu beurteilen.

Der Gemeinderat prüft die eingegangenen Hinweise und lässt sie in seine Beurteilung einfliessen. Bei den Eingaben handelt es sich nicht um Einsprachen.

Aktuell gibt es keine Einbürgerungsgesuche