Die Zürcherstrasse in Muri wurde zwischen 2015 und 2018 saniert. Die bestehende SBB-Unterführung blieb damals unverändert, da sie baulich noch in gutem Zustand war und die SBB sich daher nicht an einem Ersatz beteiligte. Inzwischen hat der Verkehr wie erwartet deutlich zugenommen. Das Nadelöhr bei der Unterführung beeinträchtigt den Verkehrsfluss und stellt ein Sicherheitsrisiko für Fussgänger und Velofahrende dar. Die heutige Situation ist weder sicher noch attraktiv für den Langsamverkehr. Gemeinsam mit dem Kanton Aargau konnte der Gemeinderat erreichen, dass sich die SBB mit 30 % an einem Ersatzneubau beteiligt. Zusätzlich wird eine neue Fuss- und Velobrücke über die Zürcherstrasse geplant, um die Verkehrssicherheit und Attraktivität weiter zu erhöhen. Die Bevölkerung hat an der Sommergemeinde 2022 dem Vorprojekt und den Planungskrediten zugestimmt. Inzwischen liegt das Bauprojekt vor und das Bewilligungsverfahren auf Bundesebene wurde Anfang 2024 gestartet. Die Fuss- und Velobrücke wird separat auf kommunaler Ebene bewilligt.
Die Unterführung wird verkehrstechnisch verbessert und mit einer Rad- und Fusswegbrücke ergänzt.
Die SBB haben im Dezember 2025 mit den Vorarbeiten für das Bauprojekt begonnen. In dieser Phase werden unter anderem Strom-, Wasser- und sonstige Leitungen verlegt. Zudem wird am Bahnhof Muri ein provisorischer Hilfsperron erstellt. Diese Massnahmen dienen der Vorbereitung und gewährleisten einen geordneten Übergang zu den Hauptarbeiten, die am 12. Januar 2026 starten.
Weitere ausführliche Informationen zum Ersatzneubau der Unterführung Zürcherstrasse finden Sie auch auf der Projektwebsite der SBB.
Umleitungen für den Verkehr werden vor Ort ausgeschildert:
Umleitungskonzept [pdf, 1.6 MB]
Strassensperrungen
Während der Bauarbeiten wird es zeitweise eine Totalsperre der Strasse geben. Nebst nächtlichen Sperrungen von ca. 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr, kommt es auch zu längeren Sperrungen gemäss der nachfolgenden Übersicht. Zudem wird auf die Anschriften vor Ort verwiesen.
| Beginn | Ende | Tätigkeit |
|---|---|---|
| Sa, 14.03.26, 05.00 Uhr | Mo, 16.03.26, 05.00 Uhr | Lieferung und Einbau Hilfsbrücken |
| Sa, 29.08.26, 05.00 Uhr | Mo, 31.08.26 05.00 Uhr | Lieferung und Versetzen Fertigelemente für Fahrbahnplatte Gl. 64 |
| So, 25.10.26 05.00 Uhr | Mo, 26.10.26 05.00 Uhr | Ausbau Hbr. Gl. 61+62, Rückbau Erdung, Kabel schützen |
| Sa, 31.10.26 05.00 Uhr | So, 01.11.26 05.00 Uhr | Lieferung und Versetzen Fertigelemente für Fahrbahnplatte Gl. 61 |
| So, 01.11.26 05.00 Uhr | Mo, 02.11.26 05.00 Uhr | Lieferung und Versetzen Fertigelemente für Fahrbahnplatte Gl. 62 |
| Mi, 26.05.27 23.00 Uhr | Fr, 28.05.27 05.00 Uhr | Einhub Fuss-/Radwegbrücke |
| Sa, 26.06.27 08.00 Uhr | So, 27.06.27 17.00 Uhr | Deckbelagseinbau (Fahrbahn/Trottoir) |
Im Rahmen des Ersatzneubaus der SBB-Unterführung werden verschiedene Infrastrukturen angepasst oder neu erstellt. Die Bauarbeiten sind zwischen Ende 2025 und Anfang 2027 geplant.
Die wichtigsten Teilprojekte im Überblick:
Bauherrschaft: SBB, Kanton Aargau, Gemeinde Muri
Die bestehende Unterführung ist mit einer Breite von rund 7.5 Metern zu schmal für den heutigen Verkehr. Sie wird deshalb durch eine neue, 13 Meter breite Unterführung ersetzt. Auch die Durchfahrtshöhe wird angepasst und künftig 4.5 Meter betragen. Alles in allem ein Plus an Sicherheit und Komfort für alle Verkehrsteilnehmenden.
Bauherrschaft: Kanton Aargau, Gemeinde Muri
Im Bereich der neuen Unterführung wird die Zürcherstrasse neu gestaltet:
Dafür wird die Strasse um rund 85 cm abgesenkt, um die neue Durchfahrtshöhe zu ermöglichen.
Bauherrschaft: Gemeinde Muri
Durch die Strassenabsenkung muss die Kanalisation neu verlegt werden, damit sie weiterhin einwandfrei funktioniert.
Bauherrschaft: Wasserversorgungs-Genossenschaft Muri, Energie Freiamt AG, Telekom-Anbieter
Auch Strom-, Wasser- und Telekomleitungen müssen tiefergelegt werden. Diese Anpassungen sichern den weiteren Betrieb der Leitungen.
Bauherrschaft: Gemeinde Muri
Im gesamten Projektperimeter wird die Beleuchtung erneuert. Ebenso erhält die Unterführung sowie die Rad- und Fusswegbrücke eine sichere Ausleuchtung gemäss einem Beleuchtungskonzept.
Bauherrschaft: Gemeinde Muri
Die neue Brücke schafft eine sichere und direkte Verbindung für den Langsamverkehr zwischen Bahnhof und Dorf.
Das Projekt ist Teil des kommunalen Gesamtplans Verkehr (KGV) und verbessert die Nord-Süd-Verbindung für Fussgängerinnen und Velofahrer in Muri nachhaltig. Die Realisierung der Brücke ist Bestandteil des übergeordneten Konzepts «Rad- und Fusswegverbindung Bahnhof bis LUWA-Areal».
Dank der Beteiligung der SBB sowie den vertraglich geregelten Beiträgen zwischen Gemeinde und Kanton konnte eine faire Aufteilung der Projektkosten vereinbart werden.
Die Gesamtkosten werden wie folgt zwischen den Bauherrschaften aufgeteilt:
| Teilprojekt | SBB | Kanton | Gemeinde | Werke |
|---|---|---|---|---|
| Ersatz Unterführung | 30.0 % | 45.5 % | 24.5 % | |
| Anpassung Zürcherstrasse K261 | 65.0 % | 35.0 % | ||
| Umlegung Kanalisation | 100.0 % | |||
| Umlegung Werkleitungen | 100.0 % | |||
| Anpassung Strassenbeleuchtung | 100.0 % | |||
| Neubau Rad- und Fusswegbrücke | 100.0 % |
Die Gesamtkosten in CHF inkl. MWST (Genauigkeit +/- 10 %) setzen sich zusammen aus den Planungskosten für die Projektierung sowie die Baukosten:
| Teilprojekt | SBB | Kanton | Gemeinde | Werke | Total |
|---|---|---|---|---|---|
| Ersatz Unterführung | 3'428'000 | 5'199'000 | 2'800'000 | 11'427'000 | |
| Anpassung Zürcherstrasse K261 | 1'253'000 | 675'000 | 1'928'000 | ||
| Umlegung Kanalisation | 590'000 | 590'000 | |||
| Umlegung Werkleitungen | 273'000 | 273'000 | |||
| Anpassung Strassenbeleuchtung | 104'000 | 104'000 | |||
| Neubau Rad- und Fusswegbrücke | 1'179'000 | 1'179'000 | |||
| Gesamtkosten | 3'428'000 | 6'452'00 | 5'348'000 | 273'000 | 15'501'000 |
Die Gemeinde steht mit dem Kanton Aargau im Austausch über einen möglichen Subventionsbeitrag für die neue Rad- und Fusswegbrücke. Ob und in welcher Höhe ein Beitrag gesprochen wird, ist derzeit noch offen. Falls der Kanton das Projekt unterstützt, wird der Beitrag in der Schlussabrechnung berücksichtigt und ausgewiesen.
