Icon Arrow Icon Chevron Icon Search Icon User

Navigieren in Gemeinde Muri

Alimentenbevorschussung und -inkasso

Die Eltern haben gemeinsam für den Unterhalt des Kindes aufzukommen. Sind die Eltern getrennt oder geschieden, leistet der nicht obhutsberechtigte Elternteil seinen Beitrag an den Unterhalt des Kindes durch regelmässige Alimentenzahlungen.

Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder

Die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen dient dem Kindeswohl und soll die nachteiligen Folgen bei Säumnis des zu Unterhaltsbeiträgen verpflichteten Elternteils mindern.

Anspruchsvoraussetzungen 

Anspruch auf die Bevorschussung von Kinderalimenten haben Minderjährige und Personen in Ausbildung bis zum vollendeten 20. Altersjahr wenn

  • der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt,
  • ein vollstreckbarer Rechtstitel vorliegt,
  • dass Kind den zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Aargau hat und
  • sowohl die voraussichtlichen Jahreseinkünfte als auch das Reinvermögen des nicht unterhaltspflichtigen Elternteils und des Kindes unter dem vom Regierungsrat festgelegten Grenzbeträgen liegen.

Kein Anspruch auf Bevorschussung der Unterhaltsbeiträge besteht, wenn

  • der Unterhalt des Kindes anderweitig gesichert ist, namentlich wenn Dritte massgeblich zum Unterhalt beitragen
  • die Eltern und das Kind zusammenwohnen oder
  • das Kind sich überwiegend im Ausland aufhält.

Zuständigkeit

Das Gesuch um Bevorschussung von Kinderalimenten ist am zivilrechtlichen Wohnort des Kindes zu stellen.

Rückforderung

Die Gemeinde fordert die ausgerichtete Bevorschussung beim unterhaltspflichtigen Elternteil zurück.

Inkassohilfe

Zuständigkeit 

Die Zuständigkeit für die Inkassohilfe ist am zivilrechtlichen Wohnsitz der anspruchsberechtigten Person. Die Gemeinde kann die Inkassoaufgabe an eine geeignete Amtsstelle oder private Institution übertragen.

Kostenbeteiligung

Die Gemeinden können für ihre Aufwendungen jährlich eine Gebühr erheben wenn die anspruchsberechtigte Person in guten finanziellen Verhältnissen lebt.